
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Erfahren Sie, welche Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen betroffen sind, und ob Ausnahmen möglich sind.
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Mehr erfahrenBarrierefreiheit wird Pflicht
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein Meilenstein für digitale Teilhabe und Inklusion. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Was bislang vor allem für öffentliche Stellen galt, wird nun auch für viele private Anbieter zur verbindlichen Vorgabe.
Besonders betroffen sind Online-Angebote wie E-Commerce-Websites, digitale Services, Selbstbedienungsterminals oder mobile Anwendungen. Unternehmen, die ab Juni 2025 nicht barrierefrei sind, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch einen Reputationsverlust – denn barrierefreie Angebote sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch ein Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und moderne Nutzerorientierung.
Das BFSG betrifft vorrangig private Wirtschaftsakteure, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Dazu gehören unter anderem:
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind grundsätzlich von der Verpflichtung ausgenommen – dennoch kann auch für sie eine barrierefreie Gestaltung von Vorteil sein, etwa um neue Zielgruppen zu erschließen oder Fördermittel zu nutzen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und andere digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen mit Behinderungen. Dazu zählen unter anderem:
Grundlage für die Anforderungen sind internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die im Rahmen des BFSG verbindlich werden.
Auch wenn das Gesetz erst Mitte 2025 greift, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die eigene digitale Infrastruktur auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Barrierefreiheit ist kein Projekt, das über Nacht umgesetzt werden kann – sie erfordert technisches Know-how, strategische Planung und in vielen Fällen auch eine grundlegende Überarbeitung bestehender Systeme.
Das BFSG ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Unternehmen, die Barrierefreiheit frühzeitig ernst nehmen, investieren nicht nur in Compliance, sondern auch in Reichweite, Nutzerzufriedenheit und Innovationskraft.
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Erfahren Sie, welche Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen betroffen sind, und ob Ausnahmen möglich sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Doch nicht alle Unternehmen und Angebote sind sofort betroffen. Der Artikel klärt, für wen die Fristen gelten und wer bis 2030 Zeit hat, die Vorgaben umzusetzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Termine für das Umsetzen von Barrierefreiheit im Web
So machen Sie Ihre Seite auch ohne grundlegendes Neudesign benutzerfreundlicher
Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet
Verschiedene Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Anpassung bestehender Produkte gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung konkreter Barrierefreiheitsanforderungen, um digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zugänglicher zu gestalten. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, wie die EN 301 549 und den European Accessibility Act, gibt eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen und bietet praxisnahe Beispiele zur Umsetzung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert 78 Erfolgskriterien, die für Unternehmen bei der Gestaltung barrierefreier Websites und Apps maßgeblich sind. Diese Kriterien bilden das Fundament für die BFSG-Prüfung und stellen sicher, dass digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch gleichzeitig erhebliche geschäftliche Vorteile. Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Unternehmen geht weit über die bloße Erfüllung gesetzlicher Anforderungen hinaus und eröffnet neue Chancen für Wachstum und Innovation.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um digitale Barrierefreiheit zu definieren. Die WCAG unterscheiden zwischen den Konformitätsstufen A, AA und AAA, die unterschiedliche Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Um die BFSG-Anforderungen zu erfüllen, müssen sich Unternehmen mit 13 zentralen Richtlinien auseinandersetzen. Diese Richtlinien bilden das Fundament für barrierefreie Webseiten und digitale Medien und sind entscheidend für eine erfolgreiche BFSG-Prüfung.
Die Nicht-Einhaltung der technischen Normen und Standards des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann für Unternehmen ernsthafte Konsequenzen haben. Es ist wichtig, dass Unternehmen die BFSG-konforme Umsetzung ihrer digitalen Angebote sicherstellen, um Strafen zu vermeiden.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 bilden die Grundlage für barrierefreie Webinhalte und sind eng mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verknüpft. Die vier Prinzipien - Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust - stellen sicher, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor die Herausforderung, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Um die BFSG-konforme Umsetzung zu gewährleisten, müssen spezifische technische Normen und Standards beachtet werden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Besonders wichtig sind dabei Maßnahmen für visuell, auditiv, motorisch und kognitiv eingeschränkte Menschen. Hier ein Überblick über die wesentlichen BFSG-Anforderungen für verschiedene Behinderungsarten.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert die rechtlichen Anforderungen für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Es setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um und erweitert die Vorgaben der BITV 2.0.
Die Rolle der Barrierefreiheit bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Barrierefreie Webseiten bieten nicht nur eine verbesserte Nutzererfahrung für alle Besucher, sondern können auch das Website-Ranking in Suchmaschinen positiv beeinflussen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die gesetzlichen Vorgaben des BFSG verpflichten Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In diesem Artikel beleuchten wir die konkreten Pflichten gemäß BFSG und wie Unternehmen BFSG-Compliance erreichen können.
Die Zukunft der digitalen Barrierefreiheit steht vor bedeutenden Veränderungen und Herausforderungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt klare Fristen für Unternehmen und öffentliche Stellen, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die zukünftigen Entwicklungen der Barrierefreiheit und die damit verbundenen Fristen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen. Die Implementierung des BFSG erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch organisatorische und kulturelle Veränderungen. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Hürden und bieten Lösungsansätze für eine erfolgreiche BFSG-Compliance.
Sowohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als auch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) befassen sich mit Barrierefreiheit in der IT. Sie haben neben ihren Gemeinsamkeiten allerdings Unterschiedliche Zielgruppen und Anforderungen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert einen strukturierten Ansatz. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden zur BFSG-Compliance und zeigt, wie Unternehmen die BFSG-Richtlinien Schritt für Schritt umsetzen können.
Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) kann für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden, wie Sie mit der BFSG-Prüfung starten und die Barrierefreiheit in Ihrem Unternehmen umsetzen können.