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Barrierefreiheit wird Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein Meilenstein für digitale Teilhabe und Inklusion. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Was bislang vor allem für öffentliche Stellen galt, wird nun auch für viele private Anbieter zur verbindlichen Vorgabe.

Besonders betroffen sind Online-Angebote wie E-Commerce-Websites, digitale Services, Selbstbedienungsterminals oder mobile Anwendungen. Unternehmen, die ab Juni 2025 nicht barrierefrei sind, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch einen Reputationsverlust – denn barrierefreie Angebote sind nicht nur rechtlich geboten, sondern auch ein Zeichen für gesellschaftliche Verantwortung und moderne Nutzerorientierung.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG betrifft vorrangig private Wirtschaftsakteure, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Online-Shops und digitale Verkaufsplattformen
  • Mobile Apps und Software für Verbraucher
  • E-Book-Reader und Bankdienstleistungen
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Ticketautomaten)

Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind grundsätzlich von der Verpflichtung ausgenommen – dennoch kann auch für sie eine barrierefreie Gestaltung von Vorteil sein, etwa um neue Zielgruppen zu erschließen oder Fördermittel zu nutzen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und andere digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – auch von Menschen mit Behinderungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Lesbarkeit durch Screenreader
  • Bedienbarkeit per Tastatur oder Spracheingabe
  • Verständliche Struktur und klare Navigation
  • Untertitel und Alternativtexte für audiovisuelle Inhalte

Grundlage für die Anforderungen sind internationale Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die im Rahmen des BFSG verbindlich werden.

Jetzt aktiv werden – nicht erst im Juni 2025

Auch wenn das Gesetz erst Mitte 2025 greift, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die eigene digitale Infrastruktur auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Barrierefreiheit ist kein Projekt, das über Nacht umgesetzt werden kann – sie erfordert technisches Know-how, strategische Planung und in vielen Fällen auch eine grundlegende Überarbeitung bestehender Systeme.

Fazit: Barrierefreiheit ist Zukunftssicherheit

Das BFSG ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Unternehmen, die Barrierefreiheit frühzeitig ernst nehmen, investieren nicht nur in Compliance, sondern auch in Reichweite, Nutzerzufriedenheit und Innovationskraft.

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