Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Anforderungen und Umsetzung für Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung konkreter Barrierefreiheitsanforderungen, um digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zugänglicher zu gestalten. Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Grundlagen, wie die EN 301 549 und den European Accessibility Act, gibt eine Übersicht über die wichtigsten Anforderungen und bietet praxisnahe Beispiele zur Umsetzung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um und basiert unter anderem auf der Norm EN 301 549, die technische Standards für digitale Barrierefreiheit definiert. Ziel ist es, Menschen mit körperlichen Einschränkungen den gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Dabei müssen Unternehmen sicherstellen, dass sowohl digitale Produkte (Websites, Apps, Software) als auch physische Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sind. Hierzu gehören z.B. verständliche Informationen, zugängliche Navigation und barrierefreie Oberflächenelemente.

Im folgenden Stellen wir die wesentlichen Anforderungen aus dem BFSG zusammen. Nicht alle dieser Anforderungen finden auf alle Unternehmen oder Produkte Anwendungen. Gleichermaßen gibt es darüber hinaus detailiertere Anforderungen, die von diesem Artikel nicht abgedeckt werden. Die hier genannten Pflichten stellen einen Kurzüberblick der für die meisten Marktteilnehmer relevanten Regeln dar.

Verbindliche Verwendung der WCAG Richtlinien (§6 Abs. 1)

Das BFSG verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, den in dem European Accessibility Act (EAA) spezifizierten Standard der Barrierefreiheit in der Umsetzung ihrer Produkte zu folgen. Zum aktuellen Zeitpunkt entspricht dieser der EU Norm EN 301 549, welcher wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines, den sogenannten WCAG, aufbaut. Darüber hinaus müssen Unternehmen eine sogenannte Konformitätsbewertung durchführen und dokumentieren, dass ihr Produkt nach Standards der digitalen Barrierefreiheit hergestellt wurde.

Die Überprüfung der Konformität nach WCAG kann bspw. in einem sogenannten Accessibility Audit festgestellt und dokumentiert werden. Das Ergebnis dieses Audits gilt gleichzeitig als Konformitätsbewertung nach §6 Abs. 1.

Herstellerkennzeichnung und -Identifikation (§7)

Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, welche vom BFSG betroffen sind, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte eindeutig durch eine Herstellerkennzeichnung und eine Identifikationsnummer gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung muss dauerhaft angebracht sein und je nach technischer Machbarkeit sowohl auf dem Produkt als auch auf der Verpackung gut sichtbar sein. Zudem müssen Hersteller sicherstellen, dass alle relevanten Informationen zur Nutzung und Barrierefreiheit in deutscher Sprache bereitgestellt werden.

Auskunftspflicht zu Produkten (§35)

Unternehmen, die Produkte gemäß BFSG bereitstellen, sind verpflichtet, auf Anfrage umfassende Auskunft über die Barrierefreiheit ihrer Produkte zu geben. Diese Informationen müssen klar und verständlich formuliert sein und alle relevanten technischen Spezifikationen sowie Nutzungshinweise enthalten. Zudem muss auf die Einhaltung der einschlägigen Normen, wie der EN 301 549, hingewiesen werden.

Zur Erfüllung dieser Anforderungen können Unternehmen standardisierte Informationsblätter oder digitale Datenbanken nutzen, die regelmäßig aktualisiert werden, um die Verfügbarkeit aktueller Informationen zu gewährleisten.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt sicher, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, einschließlich Menschen mit körperlichen Einschränkungen, zugänglich sind. Durch die verbindliche Anwendung der WCAG-Richtlinien, klare Kennzeichnungspflichten und transparente Auskunftsregelungen sollen Unternehmen zu einer inklusiveren Gesellschaft beitragen. Unternehmen profitieren langfristig nicht nur von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch von einer erweiterten Zielgrupp, einem positiven Unternehmensimage und einer Verbesserungen User-Experience für alle Personen.