Übergangsfristen beim BFSG: Was gilt ab Juni 2025 und wer hat länger Zeit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und legt fest, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen. Doch nicht alle Unternehmen und Angebote sind sofort betroffen. Der Artikel klärt, für wen die Fristen gelten und wer bis 2030 Zeit hat, die Vorgaben umzusetzen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland. Ab dem 28.06.2025 tritt es in Kraft und verpflichtet Unternehmen, Barrierefreiheit in ihren neuen Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Doch was genau bedeutet dies für unterschiedliche Akteure, und welche Übergangsfristen sind vorgesehen?

Ab Juni 2025 betrifft das BFSG alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden. Unternehmen, die neue digitale Dienstleistungen, technische Geräte oder Softwareprodukte die unter das BFSG fallen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG entsprechen.

Eine erweiterte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030 gilt jedoch für bestehende Produkte und Dienstleistungen, die bereits vor Juni 2025 auf dem Markt waren. Diese Regelung soll Unternehmen die notwendige Zeit einräumen, um bestehende Angebote schrittweise barrierefrei umzugestalten.

Darüber hinaus gelten Ausnahmen grundsätzlich und dauerhaft für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter), die Dienstleistungen erbringen. Diese sind von der sofortigen Umsetzungspflicht befreit, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dennoch werden auch sie dazu angehalten, schrittweise barrierefreie Maßnahmen zu integrieren.

Schlussendlich versucht das Gesetz also einen Balanceakt zwischen Interesse von betroffenen Personen und dem wirtschaftlichen Aufwand der Unternehmen: Während neue Produkte und Dienstleistungen ab 2025 barrierefrei sein müssen, haben bestehende Angebote mehr Zeit, um die Anforderungen umzusetzen. Damit hofft man vor allem auf eine Steigerung der Akzeptanz von Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit in der Wirtschaft.