
Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Erfahren Sie, welche Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen betroffen sind, und ob Ausnahmen möglich sind.
Erfolgreich barrierefrei im Internet
Kurze Zusammenfassung der Kriterien, die für die Stufe AA des WCAG erfüllt sein müssen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Die zugrundeliegenden technischen Standards sind im EN 301 549 festgelegt, der wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert. Die Stufe AA ist die zentrale Anforderungsebene, die in den meisten gesetzlichen Regelwerken – auch im Rahmen des BFSG – als Mindeststandard gilt.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) definieren drei Konformitätsstufen:
A (Minimum) – grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen
AA (Mittel) – ausgewogene Anforderungen, gesetzlich oft verpflichtend
AAA (Hoch) – sehr hohe Anforderungen, meist optional
Stufe AA ist also der Standard, den Websites und Webanwendungen mindestens erfüllen müssen, um als „barrierefrei“ im Sinne gesetzlicher Vorgaben wie dem BFSG zu gelten.
Hier einige zentrale Anforderungen, die für Stufe AA erfüllt sein müssen (Auswahl):
Text-Farb-Kontrast: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5:1 betragen.
Für großen Text (ab 18pt oder fett ab 14pt) genügt 3:1.
Inhalte müssen bei verschiedenen Bildschirmgrößen nutzbar sein – z. B. auf Mobilgeräten oder mit Zoom (bis 200 %) ohne Funktionsverlust.
Alle Funktionen müssen ohne Maus, also nur mit der Tastatur bedienbar sein.
Der aktuelle Fokus (z. B. welches Element gerade ausgewählt ist) muss sichtbar sein.
Die Tab-Reihenfolge soll logisch und nachvollziehbar sein.
Es soll eine überspringbare Navigation geben (z. B. „Springe zum Inhalt“-Link).
Sprache des Inhalts muss korrekt im HTML angegeben sein.
Seiten sollten konsistent gestaltet sein (z. B. Menüs und Buttons immer gleich beschriftet und angeordnet).
Formulareingaben müssen beschriftet, validiert und bei Fehlern verständlich erklärt sein.
Nutzer müssen Hinweise erhalten, wie sie Fehler korrigieren können.
Bilder müssen mit Aussagetexten (Alt-Texten) versehen sein, wenn sie inhaltlich relevant sind.
Die WCAG-Stufe AA stellt sicher, dass digitale Inhalte für eine möglichst breite Nutzergruppe – inklusive Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen – zugänglich und nutzbar sind. Sie bildet die Grundlage für gesetzlich geforderte Barrierefreiheit nach dem BFSG.
Auch wenn manche Anforderungen technisch klingen, lassen sie sich mit einem klaren Design, durchdachter Struktur und sinnvoller semantischer Auszeichnung in der Regel gut umsetzen.
EN 301 549 ist der maßgebliche Standard für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten in der EU.
Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein anerkannter Standard für digitale Barrierefreiheit und bilden die Grundlage für die technischen Anforderungen des BFSG.
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die digitale und physische Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessert. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) um und tritt 2025 in Kraft.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.
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Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet
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