Landesgleichstellung in Niedersachsen
Geregelt in NBGG
Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: NBGG) von November 2007 dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2102. Es widmet sich in den Paragrafen § 9a – § 9e der Barrierefreien Informationstechnik öffentlicher Stellen und bezieht sich hierbei auf die Grundprinzipien der WCAG 2.1.
Neben Vorgaben zum Inhalt der Barrierefreiheits-Erklärung wird auch auf die Veröffentlichung derselben eingegangen. Websites öffentlicher Stellen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, müssen ihre Erklärung ab dem 23. September 2020 veröffentlichen. Für mobile Anwendungen gilt der Zeitraum ab dem 23. Juni 2021. Weiterhin müssen auch elektronische Verwaltungsabläufe spätestens bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei sein. Auch ein Feedback-Mechanismus sowie eine Schlichtungsstelle wurden eingerichtet.
Die Überwachungsstelle, welche auch Bericht an den Bund über den Stand der Barrierefreiheit erstattet, ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt.