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Landesgleichstellung in Rheinland-Pfalz

Geregelt in LGGBehM RLP (BITV RP)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (kurz: BITV RP) von Juni 2019 basiert auf dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (kurz: LGGBehM) von Dezember 2002. Die BITV RP nimmt Bezug auf die Anforderungen der EU-Richtlinie 2102 und benennt die anzuwendenden Standards der BITV 2.0 für die Gestaltung der Webinhalte. Eine Barrierefreiheits-Erklärung sowie entsprechender Feedback-Mechanismus sind ebenfalls bereitzustellen.

Die Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin), angesiedelt im Landesamt für Steuern, überwacht die Einhaltung der BITV RP und erstattet Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an den Bund.