Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Internet
Gesetzesgrundlagen für Öffentliche Stellen
Öffentliche Stellen unterliegen je nach Tätigkeitsfeld unterschiedlichen Gesetzeslagen. Zum Einen gibt es die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung auf Bundesebene, zum Anderen besitzen alle Bundesländer eigenständige Landesgleichstellungsgesetze denen entsprochen werden muss.
Zugrundeliegende Normen
Die Basis für sämtliche Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Netz
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind international anerkannte Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie bauen auf den Vorgängerversionen WCAG 1.0 (1999) und WCAG 2.0 (2008) auf und wurden 2018 veröffentlicht, um aktuelle technologische Entwicklungen und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen. Das W3C wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, darunter führende Technologieunternehmen wie Apple Inc. und Google LLC, die aktiv an der Entwicklung und Implementierung moderner Webstandards mitwirken.
In der Europäischen Union dienen die WCAG 2.1 als Grundlage für die EN 301 549, eine europäische Norm, die spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten definiert. Die enge Verbindung zwischen WCAG 2.1 und EN 301 549 stellt sicher, dass europäische Gesetze mit globalen Standards harmonieren und sowohl technische als auch ethische Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.
Umsetzung im Europäischen Rahmen
Von der Norm zum Gesetz
Die Europanorm EN 301 549 ist bindend durch die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und bildet damit eine wichtige Basis für nationale Gesetzgebungen zur Förderung der digitalen Barrierefreiheit. Die Richtlinie wurde als Reaktion auf die zunehmende Bedeutung digitaler Barrierefreiheit entwickelt. Nach ersten Diskussionen auf europäischer Ebene im Jahr 2012 wurde sie 2016 verabschiedet und musste bis 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland führte dies beispielsweise zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
Gesetzgebung auf Bundesebene
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Deutschland setzt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 in nationales Recht um. Sie verpflichtet öffentliche Stellen auf Bundesebene dazu, ihre digitalen Inhalte wie Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dabei orientiert sich die Verordnung eng an den Vorgaben der WCAG 2.1 und der EN 301 549. Auf Länderebene kommen ergänzend eigene Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen zum Tragen, die teilweise ähnliche Anforderungen formulieren. Zusätzlich wurden Kontrollmechanismen und Berichtspflichten eingeführt, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen verbessern, sondern auch eine inklusive digitale Teilhabe fördern.
Die Anforderungen der Richtlinie 2016/2102 müssen für alle seit dem 23. September 2018 bestehenden Websites ab dem 23. September 2020 umgesetzt werden. Die Apps der öffentlichen Stellen müssen bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei sein.