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Rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit im Internet

Gesetzesgrundlagen für Unternehmen

Auch private Unternehmen unterliegen entsprechender Gesetzgebung zur Gestaltung barrierefreier Webauftritte und Apps.

Zugrundeliegende Normen

Die Basis für sämtliche Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Netz

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind international anerkannte Richtlinien zur Barrierefreiheit im Web, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Sie bauen auf den Vorgängerversionen WCAG 1.0 (1999) und WCAG 2.0 (2008) auf und wurden 2018 veröffentlicht, um aktuelle technologische Entwicklungen und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu berücksichtigen. Das W3C wird von zahlreichen Organisationen unterstützt, darunter führende Technologieunternehmen wie Apple Inc. und Google LLC, die aktiv an der Entwicklung und Implementierung moderner Webstandards mitwirken.

In der Europäischen Union dienen die WCAG 2.1 als Grundlage für die EN 301 549, eine europäische Norm, die spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten definiert. Die enge Verbindung zwischen WCAG 2.1 und EN 301 549 stellt sicher, dass europäische Gesetze mit globalen Standards harmonieren und sowohl technische als auch ethische Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen.

Umsetzung im Europäischen Rahmen

Von der Norm zum Gesetz

Mit der Einführung der EU-Richtlinie 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act, wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, um die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union zu fördern. Die Richtlinie, die im Jahr 2019 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Dabei baut sie auf der EN 301 549 auf, die als technischer Standard die wesentlichen Anforderungen und Spezifikationen festlegt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt in den Mitgliedsstaaten durch die Anpassung nationaler Gesetzgebungen. In Deutschland wurde dies maßgeblich durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erreicht, die spezifische Anforderungen für öffentliche Stellen und private Unternehmen definieren. Diese gesetzlichen Regelungen bilden die Grundlage für die praktische Anwendung und Kontrolle der Barrierefreiheit.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Gesetzgebung in Deutschland

Das BFSG regelt die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen privater Unternehmen, die öffentlich zugänglich sind, wie Websites, mobile Anwendungen, und E-Commerce-Angebote. Es setzt spezifische Fristen, bis wann diese Anforderungen umgesetzt sein müssen. Nach dem Gesetz müssen neue digitale Angebote ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein, während bestehende Angebote bis spätestens 28. Juni 2030 angepasst werden müssen.