Nach §8 BFSG

Externer Bevollmächtigter für die digitale Barrierefreiheit

Das BFSG ermöglicht Ihnen die Bevollmächtigung eines externen Verantwortlichen für die digitale Gleichstellung. Profitieren Sie von unserem Fachwissen und delegieren Sie die BFSG-Compliance an uns.

Auf neue rechtlichte Rahmenwerke zeitnah zu reagieren bindet Zeit und Ressourcen gleichermaßen. Auch der Gesetzgeber ist sich dessen bewusst und hat aus diesem Grund in §8 des BFSG die Möglichkeit geschaffen, die Verantwortlichkeiten nach BFSG an einen Bevollmächtigten zu delegieren.

Wir entwickeln, optimieren und beraten seit Jahren im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Wir bieten Ihnen unsere Expertise als externe Bevollmächtigte für die digitale Barrierefreiheit nach BFSG zum Festpreis an.

Regelmäßige Reports

Wir halten Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Bestandsüberprüfungen und Berichten. Wir prüfen wiederkehrend Ihre Online-Services auf Compliance und aktualisieren selbsständig Ihre Barrierefreiheitserklärung.

Feedbackmechanismus

Wir stellen den Feedbackmechanismus bereit und bearbeiten Eingaben

Ansprechpartner

Wir stehen jederzeit für Ihre Fragen bereit und helfen weiter

Schnelle Compliance

Zum Start erstellen wir einen Aktionsplan und erarbeiten alles, was Sie benötigen, um in möglichst kurzer Zeit den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden.

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da. Nutzen Sie unser Kontaktformular und wir finden gemeinsam eine Lösung.